Privilegierte Agri-PV
< 2,5ha (< 1MWp)

Die Zukunft des
PV-Ausbaus ist hier

Ihre schlüsselfertige Agri-PV Anlage < 2,5 ha (< 1MWp) innerhalb von 12 Monaten - von Anlagenplanung über Bau bis zu technischer Betreuung

Agri-PV Technologie

  • Unsere einachsigen Tracker fangen  20-30% mehr Sonne ein als südausgerichtete Anlagen
  • Das platzsparende Konzept nimmt max. 15% der Fläche in Anspruch
  • Durch verstellbare Modultische ist eine einfache Bewirtschaftung möglich

3 Schritte & 12 Monate bis zur eigenen schlüsselfertigen Agri-PV Anlage

Von Erstanfrage über Machbarkeitsanalyse bis zu Projektentwicklung sowie Bau & Betreuung

Anfrage & Machbarkeitsanalyse

  • Anfrage per Website / Telefon / E-Mail
  • Netzanfrage
  • Prüfung auf Schutzgebiete
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Flächeneignung (Größe, Topographie, etc.)
  • Baurechtliche Privilegierung vorhanden

Projektentwicklung & Bauantrag

  • Bauantrag einreichen
  • Genehmigungen der jeweiligen Fachbehörden
  • Feinplanung durch Planungsbüro
  • Gutachten einholen (Blend bis Bodengutachten)
  • Umweltverträglichkeitsprüfung

Bau & technische Betreuung

  • Beschaffung der Komponenten und Materialien
  • Logistik
  • Bodenrammungen
  • Elektronische Installation & Probebetrieb
  • Netzanschluss / Kabeltrasse

Klassische Frieflächen PV vs. Agri-PV < 2,5ha (< 1MWp)

Die vielfältigen Vorteile der privilegierte Agri-PV < 2,5 ha (< 1MWp) gegenüber der traditionellen Freiflächen-PV Anlage

Klassische Freiflächen PV

Agri-PV < 2,5ha (< 1MWp)

Landwirtschaft geht verloren
Landwirtschaft bleibt zu mind. 85 % erhalten
Ackerstatus & GAP-Förderungen gehen verloren
Ackerstatus & GAP-Förderungen bleiben zu mind. 85% erhalten
Erbschaftssteuerliche Privilegierung geht verloren
Fläche bleibt im landw. Betriebsvermögen, daher bleibt die erbschaftssteuerliche Privilegierung erhalten
Genehmigungsdauer ist in der Regel zw. 18-36 Monate (Bauleitplanverfahren)
Baurechtlich privilegiert, daher kann eine Baugenehmigung innerhalb v. 4-6 Monaten erzielt werden
EEG Förderung nur im 500m Korrider zu Autobahn und Schienenwegen
Standortunabhängig, fixe EEG-Einspeisevergütung von bis zu 9,5 ct / kwh (bedarf EU-Genehmigung)

Landeigentümer

Einkommensdiversifizierung

Von Beginn an schafft eine Agri-PV Anlage Unabhängigkeit. Ob schwankende Getreidepreise, Subventionen oder Extremwetterereignisse - auf die Einnahmen aus Ihrem Feldwerk ist Verlass.

Landwirtschaftlicher Status

Unsere Anlagen werden DIN SPEC 91434-konform geplant und errichtet. Da 85% der Fläche weiter bewirtschaftet werden können, ist die landwirtschaftliche Hauptnutzung gewährleistet. Das heißt, dass Sie die GAP-Förderungen weiter beziehen können und keine zusätzliche Erbschaftsteuer anfällt.

Verschattung

Durch den Klimawandel müssen wir mit längeren und trockeneren Sommern rechnen. Die Modulreihen auf dem Feld sorgen für zusätzliche Verschattung und schaffen damit eine höhere Bodenfeuchtigkeit.

Schutz for Extremwetter

Auch Wetterereignisse wie Hagel werden in Zukunft immer häufiger und unvorhergesehener vorkommen. Unser Feldwerk schafft Schutz vor extremen Witterungen und verringert Ernteausfälle.

Bodenaufwertung

Um einen Sicherheitsabstand von den gerammten Stahlpfählen zu gewährleisten, wird auf einem 1-2m breiten Streifen unter den Modulreihen ein Blühstreifen geschaffen, der für Extensivierung sorgt und langfristig die Bodenqualität erhöht. Fundamente sind nicht notwendig.

Maximierung der Volllaststunden

Durch die der Sonne folgenden Modulreihen schaffen wir es deutlich mehr Strom pro installiertem Kilowatt zu produzieren als herkömmliche Solaranlagen. Dies erhöht die Erlöse deutlich.

Attraktives Einspeiseprofil

Durch den starken Ausbau der PV-Leistung und dem Merit-Order Effekt wird es immer lukrativer in Randzeiten zu produzieren. Die Tracker produzieren einen vergleichsweise großen Teil in den Morgen- und Abendstunden, wodurch sie damit ein deutlich attraktiveres Einspeiseprofil erzielen.

EEG Einspeisevergütung

Agri-PV Anlagen von Feldwerke entstehen immer in Konformität mit der DIN SPEC 91434. Unter anderem deshalb treffen wir immer die Voraussetzung der Festlegungen der BNetzA und qualifizieren uns damit für eine attraktive EEG Einspeisevergütung von bis zu 9,5 ct / kwh (bedarf EU-Genehmigung). Aktuell stehen wir bei einer Einspeisevergütung von 6,79 ct / kwh (Stand: Feb 25).

Betreiber

Häufiger gestellte Fragen

Flächennutzung

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV Die Fläche sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 8 und 13 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 8 Meter Breite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Im Ackerbau sind Bearbeitungsbreiten von 9–13 Metern üblich, auf Grünland gerne auch kleiner. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 7-15 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Natur, Umwelt und Genehmigung

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Für Agri-PV-Anlagen mit einer Fläche von weniger als 2,5 Hektar, die in einem direkten räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Betrieb stehen, besteht eine baurechtliche Privilegierung (eine Anlage pro Hofstelle). Bei Anlagen, die größer als 2,5 Hektar sind, wird hingegen ein Bauleitplanverfahren durchlaufen, und es ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Dieses Verfahren erfordert eine Feinplanung sowie die Zustimmung verschiedener Institutionen und die Einholung von Gutachten. Gerne übernehmen wir den Prozess von Anlagenplanung bis Baugenehmigung.

Zu erwähnen ist hierbei, dass die Privilegierung zwar die Variable "Gemeinde" aus der genehmigungsseitigen Gleichung streicht, jedoch im Grunde die gleichen Unterlagen und Gutachten erforderlich sind wie im Bebauungsplan.

Finanziell

Bleibt der Ackerstatus der Fläche erhalten und demnach auch die GAP Förderungen ?

Laut der GAP Direktzahlungsverordnung (GAPDZV) sind landwirtschaftliche Flächen mit Agri-PV-Anlagen weiterhin förderfähig, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens darf die Bearbeitung der Fläche mit üblichen landwirtschaftlichen Methoden, Maschinen und Geräten nicht ausgeschlossen sein. Zweitens darf die landwirtschaftlich nutzbare Fläche gemäß DIN SPEC 91434 um maximal 15 % verringert werden. Solange diese Kriterien eingehalten werden, sind mindestens 85 % der Fläche weiterhin für die GAP-Förderung berechtigt. Zudem bleibt der Ackerstatus erhalten, da aus den genannten Gründen die Landwirtschaft die Primärnutzung bleibt.

Bleibt die Fläche im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen und demnach auch meine erbschaftssteuerrechtliche Privilegierung erhalten?

Ja, landwirtschaftliche Flächen, auf denen eine Agri-PV-Anlage installiert wird, bleiben im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen und behalten somit auch ihre erbschaftssteuerrechtliche Privilegierung. Alle Finanzämter in Deutschland haben sich gemeinsam dafür entschieden, dass diese Regelung gilt.

Erhalte ich Pachteinnahmen?

Ja, Sie erhalten attraktive Pachteinnahmen, die von der Fläche, der Netzanbindung und der Sonneneinstrahlung abhängen. Dadurch können Sie Ihren Betrieb zukunftssicher aufstellen und sich gegen volatile oder fallende Preise im landwirtschaftlichen Bereich absichern.

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Sie sind Flächeneigentümer, Gemeindevertreter oder Anlagenbetreiber und interessieren sich an einer Agri-PV Anlage von Feldwerke? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

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